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LAG München - Entscheidung vom 03.04.2006

10 Ta 428/04

Normen:
BRAGO § 32 Abs. 2
VV-RVG Nr. 3101 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

I. Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren darüber, ob die Klägerin ihrem Prozessbevollmächtigten eine Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO zu bezahlen hat. In dem zugrunde liegenden Verfahren [...]
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