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LAG Köln - Entscheidung vom 29.05.2006

11 (14) Ta 110/06

Normen:
ZPO § 256 § 257 § 258
GKG § 42 Abs. 4

Fundstellen:
AuR 2006, 334

I. Die Parteien haben in der Hauptsache um die Wirksamkeit einer ordentlichen Beendigungskündigung gestritten. Im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung war auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. [...]
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