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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 14.07.2006

18 Sa 22/06

Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3
KSchG § 1 Abs. 3
InsO § 113 Satz 2

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten vom 10.12.2003 zum 31.03.2004. Der am 01.02.1942 geborene, verheiratete Kläger, der gegenüber seiner Tochter unterhaltspflichtig [...]
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