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KG - Entscheidung vom 02.05.2006

1 W 357/05

Normen:
RVG § 55 § 56
RVG-VV NR. 1000, Nr. 2608

Fundstellen:
JurBüro 2006, 530
KGReport 2006, 1007
NJ 2006, 514
Rpfleger 2006, 610

I. Der Beschwerdeführer hat ohne Erfolg die Festsetzung einer Einigungsgebühr in Höhe von 125,00 EUR gemäß Nr. 2608 VV- RVG beantragt. Dem liegt Folgendes zu Grunde: Aufgrund eines Berechtigungsscheins nach § 6 BerHG [...]
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