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FG Sachsen - Entscheidung vom 01.02.2006

2 K 1955/04

Normen:
EStG (1997) § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 24 Nr. 2 § 2 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DB 2006, 1983
DStRE 2007, 213

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für die Ehefrau des Klägers abgeschlossen hatte, zum Arbeitslohn gehören. Die Ehefrau des Klägers erzielte [...]
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