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FG Nürnberg - Entscheidung vom 18.12.2006

VI 305/06

Normen:
EStG § 2 Abs. 2 § 11 § 32 Abs. 4 Satz 2

Fundstellen:
DB 2007, 2454
EFG 2007, 1339

Streitig ist, ob der Klägerin für das Jahr 2005 Kindergeld für das Kind T deswegen nicht zusteht, weil der Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist. Die Klägerin bezog laufend Kindergeld für ihre [...]
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