Die Erinnerungsführer beantragen, die zu erstattenden Kosten unter Ansatz einer Terminsgebühr nach VV Nr. 3202 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ( RVG ) sowie von Fahrtkostenerstattung (VV Nr. 7003 RVG ) und Tagegeld [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!