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FG Hamburg - Entscheidung vom 05.05.2006

2 K 289/04

Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 19 §12 Nr. 1 § 12 Nr. 2
ZPO § 323

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Zahlungen der Klägerin an ihren Vater als zum Sonderausgabenabzug berechtigende dauernde Lasten. Die Kläger wurden im Streitjahr als Eheleute zusammen veranlagt. Die [...]
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