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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 10.01.2006

10 K 1044/03 E

Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Strittig ist, ob der Kläger im Streitjahr (1988) von der Bäder GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 855.000 DM erhalten hat. Die A GmbH war Betreiberin von Kurthermen. Sie hatte Eintrittskarten [...]
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