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EuGH - Entscheidung vom 01.06.2006

Rs C-169/05

Normen:
Richtlinie 93/83/EWG Art. 9 Abs. 2

Fundstellen:
EuZW 2006, 672
GRUR 2006, 752
GRURInt 2006, 740
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZUM-RD 2006, 493

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften [...]
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