Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 14.12.2006

1 VR 4.06

BVerwG, Beschluss vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 1 VR 4.06

DRsp Nr. 2007/612

Gründe:

Die Klägerin hat ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Schriftsatz vom 11. Dezember 2006 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. Mit der Rücknahme erledigt sich der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von PKH für das Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz, da sie ihr Rechtsschutzbegehren nicht mehr weiterverfolgt.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO . Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 , § 52 Abs. 1 und 2 GKG (halber Auffangstreitwert, siehe Nr. 1.5 und 8.2 des Streitwertkatalogs des BVerwG vom Juli 2004).