Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 14.03.2006

9 A 1.06

BVerwG, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 9 A 1.06

DRsp Nr. 2006/8257

Gründe:

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 8. März 2006 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO . Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG .