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BVerwG - Entscheidung vom 14.03.2006

4 A 1011.05

BVerwG, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 4 A 1011.05

DRsp Nr. 2006/8231

Gründe:

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO ) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist hinsichtlich des Klägers zu 710 wegen der Rücknahme seiner Klage geboten.