BVerwG, Beschluss vom 28.02.2006 - Aktenzeichen 4 A 1073.04
DRsp Nr. 2006/7702
Gründe:
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO ) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Kläger zu 20 und 21 wegen der Rücknahme ihrer Klagen geboten.