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BVerwG - Entscheidung vom 28.02.2006

4 A 1073.04

BVerwG, Beschluss vom 28.02.2006 - Aktenzeichen 4 A 1073.04

DRsp Nr. 2006/7702

Gründe:

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO ) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Kläger zu 20 und 21 wegen der Rücknahme ihrer Klagen geboten.