Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 27.01.2006

3 B 156.05

BVerwG, Beschluss vom 27.01.2006 - Aktenzeichen 3 B 156.05

DRsp Nr. 2006/6820

Gründe:

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die vom Kläger dargelegte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Die Revision führt voraussichtlich auf die Frage, ob die Rechtsstellung aus § 2 MauerG dem hiernach Berechtigten eine Klagebefugnis gegen einen Zuordnungsbescheid verleiht, mit dem ein Mauer- oder Grenzgrundstück einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft als dem Bund zugeordnet wurde (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318 ). Zugleich wird voraussichtlich zu klären sein, welche Wirkung einer Zuordnungsvereinbarung zukommt, die der Bund mit der anderen Körperschaft zu deren Gunsten ohne Zustimmung des nach § 2 MauerG Berechtigten geschlossen hat.

Vorinstanz: VG Potsdam, vom 25.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3049/02