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BVerwG - Entscheidung vom 02.02.2006

4 KSt 2.06

BVerwG, Beschluss vom 02.02.2006 - Aktenzeichen 4 KSt 2.06

DRsp Nr. 2006/3132

Gründe:

Der Schriftsatz vom 23. Januar 2006 gibt Anlass, den Beschluss über die vorläufige Streitwertfestsetzung vom 5. Januar 2006 von Amts wegen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zu ändern.

Der vorläufigen Streitwertentscheidung vom 5. Januar 2006 waren 13 Kläger bzw. klagende Rechtsgemeinschaften der Wertberechnung zugrunde gelegt, während im Schriftsatz vom 23. Januar 2006 dargelegt wird, dass es sich nur um 11 Kläger bzw. klagende Rechtsgemeinschaften handelt. Dementsprechend war die Wertfestsetzung anzupassen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG in entsprechender Anwendung).