BVerwG, Beschluss vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 4 A 1054.06
DRsp Nr. 2006/29993
Gründe:
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO ) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der übereinstimmenden Erledigungserklärungen dieser Kläger und des Beklagten geboten.