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BVerwG - Entscheidung vom 28.11.2006

4 A 1054.06

BVerwG, Beschluss vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 4 A 1054.06

DRsp Nr. 2006/29993

Gründe:

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO ) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der übereinstimmenden Erledigungserklärungen dieser Kläger und des Beklagten geboten.