Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 23.08.2006

4 A 2006.05

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - Aktenzeichen 4 A 2006.05

DRsp Nr. 2006/23556

Gründe:

In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren i.S.v. § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO ).

Die Klagen der Kläger zu 3 bis 8, 10 und 11 eignen sich nicht als Musterklagen und sind deshalb vom bisherigen Verfahren abzutrennen (§ 93 VwGO ) und gemäß § 93a Abs. 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO ).