BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - Aktenzeichen 4 A 2000.05
Gründe:
In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren i.S.v. § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO ).
Die Klagen der Kläger zu 1 bis 4 eignen sich nicht als Musterklagen und sind deshalb vom bisherigen Verfahren abzutrennen (§ 93 VwGO ) und gemäß § 93a Abs. 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO ).