Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 23.08.2006

4 A 2000.04

BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 - Aktenzeichen 4 A 2000.04

DRsp Nr. 2006/23551

Gründe:

In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren im Sinne von § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO ).

Das vorliegende Verfahren eignet sich nicht als Musterverfahren und ist deshalb gemäß § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO ).