BVerwG, Beschluss vom 14.06.2006 - Aktenzeichen 3 A 8.05
DRsp Nr. 2006/19400
Gründe:
Es entspricht nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO billigem Ermessen, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen, da sie die Klageforderung beglichen und sich dadurch in die Rolle der Unterlegenen begeben hat.