Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 21.07.2006

V ZR 257/05

Normen:
ZPO § 321

BGH, Beschluß vom 21.07.2006 - Aktenzeichen V ZR 257/05

DRsp Nr. 2006/21204

Zurückweisung einer Anhörungsrüge

Normenkette:

ZPO § 321 ;

Gründe:

Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 29. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Das als übergangen gerügte Vorbringen ist vom Senat berücksichtigt worden. Im übrigen ist in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (im Abschnitt III 1 d) ein Verstoß des Berufungsgerichts gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Hinblick auf den Komplex "arglistige Täuschung" nicht einmal gerügt worden.

Vorinstanz: KG, vom 04.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 136/04
Vorinstanz: LG Berlin, vom 10.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 371/00