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BGH - Entscheidung vom 16.11.2006

3 StR 294/06

BGH, Beschluß vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 3 StR 294/06

DRsp Nr. 2007/740

Gründe:

Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf sein heute in dieser Sache verkündetes Urteil, mit dem er über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Februar 2006 entschieden hat.

Vorinstanz: LG Hannover, vom 27.02.2006