Die zulässige Beschwerde (§§ 146 , 147 VwGO ) ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht an der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides der Regierung von Oberbayern vom 28. Januar 2005 nichts geändert. Mit [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!