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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.04.2005

8 A 05.40022

Normen:
BV (Verfassung des Freistaates Bayern) Art. 11 Abs. 2
FStrG § 16
FStrG § 17
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
BayGO (Gemeindeordnung Bayern) Art. 26 Abs. 2
BayLplG (Landesplanungsgesetz Bayern) Art. 23
ROG § 4
ROG § 15

Fundstellen:
BayVBl 2006, 765
NuR 2006, 450
NVwZ-RR 2006, 432
UPR 2006, 74

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die Klägerin wendet sich gegen den [...]
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