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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.07.2005

9 S 947/05

Normen:
GG Art. 20a
TierSchG § 5 Abs. 3 Nr. 7
ViehVverkV § 24d Abs. 1
ViehVverkV § 24d Abs. 4
AGTierSG § 1 Abs. 3
Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 Art. 4
Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 Art. 6

Die statthafte und rechtzeitig eingelegte Beschwerde ist auch sonst zulässig. Hinsichtlich der versäumten Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ) ist der Antragstellerin Wiedereinsetzung in den vorigen [...]
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