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SchlHOLG - Entscheidung vom 18.08.2005

5 W 22/05

Normen:
ZPO § 66
AktG § 309 § 317

Fundstellen:
AG 2005, 819
WM 2005, 2269
ZIP 2005, 1656

I. Die Klägerin, früher Aktionärin der M.-AG, begehrt von den Beklagten in erster Linie Schadensersatz gem. § 317 Abs. 1 Satz 2 Abs. 3 AktG , weil die Beklagte zu 1. - die F.T. - aufgrund eigenen Aktienbesitzes an der [...]
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