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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 23.12.2005

3 W 236/05

Normen:
AufenthG § 62
FEVG § 5 Abs. 1 Satz 1 § 7 Abs. 5
FGG § 14
ZPO § 114

Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2006, 558

I. Die sofortige weitere Beschwerde ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§ 106 Abs. 2 AufenthG , §§ 3 Satz 2, 7 FEVG , §§ 29 Abs. 1 , 2 und 4 , 22 Abs. 1 FGG ). In der Sache bleibt das [...]
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