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OLG Thüringen - Entscheidung vom 26.08.2005

1 AR (S) 51/05

Fundstellen:
NJW 2006, X Heft 8 (Kurzinformation)
RVGreport 2006, 146 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Dem Antragsteller wird für das Verfahren im ersten Rechtszug eine Pauschgebühr in Höhe von 350,00 EUR (netto) bewilligt. Die Pauschgebühr tritt an die Stelle der Gebühr nach Nummer 4106 VV RVG . Der weiter gehende [...]
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