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OLG Rostock - Entscheidung vom 06.07.2005

1 W 11/04

Normen:
KostO § 147 Abs. 2 § 149

Fundstellen:
NotBZ 2005, 372
OLGReport-Rostock 2006, 413

I. Die vom Landgericht zugelassene weitere Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet. Einer erneuten, vom Führer der weiteren Beschwerde beantragten Anhörung der Ländernotarkasse gemäß § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO [...]
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