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OLG Rostock - Entscheidung vom 27.09.2005

4 U 82/03

Normen:
BGB § 635
BGB § 631
BGB § 278
BGB § 634
BGB § 214 Abs. 1
BGB § 638
BGB § 242
BGB § 195
BGB § 278
EGBGB Art. 229 § 5
HOAI § 15 Abs. 1
ZPO § 531 Abs. 2
AVI § 5 Abs. 2
AVI § 5 Abs. 1 Satz 2
AGBG § 11 Nr. 10 f

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2006, 745

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung der Bauaufsicht. Im Jahre 1994 beauftragten die Kläger die Bauunternehmung N. B. GmbH R. (fortan: Fa. N.) aufgrund eines VOB/B -Vertrages mit der [...]
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