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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 21.07.2005

8 U 31/05

Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 (a.F.)
BGB § 201 (a.F.)
BGB § 781

I. Der Kläger hatte im Jahre 1991 für die Beklagten Bauhandwerkerleistungen erbracht. Er verlangt aus einem von den Beklagten unterzeichneten Schuldanerkenntnis vom 15.12.1993, mit dem diese 'rechtsverbindlich [...]
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