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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 11.05.2005

5 W 512/05

Normen:
RVG § 2 Abs. 2
RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
MDR 2006, 56
OLGReport-Nürnberg 2005, 686

I. Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Beklagten gegen die Versagung einer Terminsgebühr wenden, ist zulässig (§ 104 Abs. 3 Satz 1, §§ 567 ff. ZPO ) und erfolgreich. 1. Nach Eingang von Klage und Klageerwiderung [...]
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