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OLG München - Entscheidung vom 02.12.2005

12 UF 1847/04

Normen:
GKG § 47 § 48
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2006, 632
JurBüro 2006, 143
NJW 2006, 383
OLGReport-München 2006, 138

I. Der Senat hat mit Beschluss vom 9.5.2005 den Streitwert für die in der Beschwerde nach § 629 a ZPO allein anhängige Folgesache 'Aufenthaltsbestimmungsrecht' auf Euro 900 festgesetzt und dies mit §§ 23 Abs. 1 Satz 1 [...]
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