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OLG Köln - Entscheidung vom 07.03.2005

4 UF 114/02

Normen:
BGB § 1587c

Fundstellen:
FamRZ 2005, 1485
OLGReport-Köln 2005, 341

Die Beschwerde ist begründet. Der Versorgungsausgleich ist durchzuführen. Nach § 1587 Absatz 1 BGB sind im Versorgungsausgleich die in der Ehezeit erworbenen Versorgungen auszugleichen. In der für die Berechnung des [...]
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