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OLG Köln - Entscheidung vom 14.12.2005

11 U 109/05

Normen:
BGB § 195 § 765

Fundstellen:
BauR 2006, 719
OLGReport-Köln 2006, 181
WM 2006, 1248
ZIP 2006, 750
ZfIR 2006, 548

I. Die Klägerin beantragt - aus übergegangenem Recht der T Grundstücksentwicklungs GmbH - festzustellen, dass die Bürgschaft, die die Beklagte am 17.03.1999 gegenüber der T Grundstücksentwicklungs GmbH in Höhe von [...]
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