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OLG Köln - Entscheidung vom 18.01.2005

4 UF 105/04

Normen:
BGB § 1573 Abs. 4

Fundstellen:
FamRZ 2005, 1912

Die zulässige Berufung des Beklagten ist begründet. Denn die Klägerin hat keinen Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten. In Betracht käme lediglich ein Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 4 BGB , weil die Einkünfte [...]
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