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OLG Köln - Entscheidung vom 07.11.2005

17 W 139/05

Normen:
InsO § 116 § 115
ZPO § 97 Abs. 1 § 240

I. Im Juni 2003 leiteten die Kläger ein Mahnverfahren ein. Der Beklagte ließ durch Rechtsanwältin L Rechtsbehelf einlegen. Da die Kläger die weiteren Gerichtskosten erst im März 2005 einzahlten, wurde das Verfahren [...]
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