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OLG Köln - Entscheidung vom 15.02.2005

22 U 145/04

Normen:
Warschauer Abkommen Art. 18 Art. 22 Art. 25
ZPO § 304

Fundstellen:
NJW-RR 2005, 1060
OLGReport-Köln 2005, 335
VersR 2005, 1104

I. Die Klägerin ist Reisegepäckversicherer. Sie nimmt die beklagte Fluggesellschaft in zwei Fällen von abhanden gekommenen Flugreisegepäck aus übergegangenem Recht nach § 67 VVG in Anspruch, nachdem sie in beiden [...]
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