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OLG Köln - Entscheidung vom 20.12.2005

17 W 289/05

Normen:
RVG § 15
ZPO § 263

Fundstellen:
JurBüro 2006, 249

I. Die Kläger erhoben Klage gegen die E Q Wohnen GmbH. Für diese bestellte sich Rechtsanwalt Dr. B und rügte die fehlende Passivlegitimation seiner Mandantin. Richtige Anspruchsgegnerin sei vielmehr die E Q AG. [...]
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