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OLG Köln - Entscheidung vom 06.04.2005

5 W 37/05

Normen:
ZPO § 29 § 29c § 36 § 281

Nach §§ 36 Abs. 1 Ziffer 6, Abs. 2 , 37 ZPO wird das zuständige Gericht durch das im Rechtszug höhere Gericht bestimmt, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig [...]
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