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OLG Köln - Entscheidung vom 24.08.2005

17 W 79/05

Normen:
ZPO § 567 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 134

Die Vorlageentschließung des Rechtspflegers kann keinen Bestand haben. Der Senat ist zur Entscheidung über den als 'sofortige Erinnerung/sofortige Beschwerde' bezeichneten Rechtsbehelf weder berufen noch befugt. Sinkt [...]
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