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OLG Köln - Entscheidung vom 13.07.2005

13 U 22/05

Normen:
BGB § 488 § 490

I. Die Parteien streiten um eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche die Beklagte für die vorzeitige Ablösung von drei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten (zu den Vertragsnummern ###1, ###2 und ###3) mit insgesamt [...]
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