Das nach § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässige Rechtsmittel, über das nach neuem Recht zu befinden ist, weil die Kosten nach dem 1. Juli 2004 fällig geworden sind (§§ 72 Nr. 3, 9 Abs. 1 Nr. 1 GKG ), bleibt erfolglos. Die [...]
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