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OLG Koblenz - Entscheidung vom 22.12.2005

14 W 816/05

Normen:
ZPO § 114
BGB § 280 § 675
RVG § 11 Abs. 5

Fundstellen:
FamRZ 2006, 636
JurBüro 2006, 199
MDR 2006, 595
Rpfleger 2006, 327

Die sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand ist nicht gebührenrechtlicher Art (§ 11 Abs. 5 RVG ) und steht der Festsetzung der Gebühren entgegen. Der Vortrag, es fehle aus [...]
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