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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 22.12.2005

9 U 84/05

Normen:
BGB § 254 Abs. 1

Fundstellen:
BKR 2006, 260
OLGReport-Karlsruhe 2006, 394
VersR 2006, 1507
ZIP 2006, 1576

I. Streitgegenständlich sind, soweit für die Berufungsinstanz noch von Belang, Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen die Beklagte Ziffer 1 (im Folgenden: Beklagte), einer bedeutenden deutschen Bank, wegen grob [...]
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