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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.04.2005

17 W 21/05

Normen:
ZPO § 3
ZPO § 9
GKG § 12

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2005, 353

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet; der Streitwert für die erste Instanz war von Amts wegen auf 17.319,85 EUR festzusetzen. Der Streitwert setzt sich zusammen aus dem Wert des Zahlungsantrags (Klageantrag Ziff. [...]
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