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OLG Hamm - Entscheidung vom 01.06.2005

2 Ss 159/05

Normen:
StPO § 354

I. Der Angeklagte ist durch das angefochtene Urteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen in Höhe zu je 100,00 EUR verurteilt worden. Nach den auf der geständigen [...]
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