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OLG Hamm - Entscheidung vom 21.12.2005

8 U 190/04

Normen:
BGB § 134 § 138 § 242 § 722 Abs. 1 § 723 Abs. 2 S. 2
ZahnärzteZV § 32
SGB V § 106

A. Die Parteien, Zahnärzte, machen gegenseitige Ansprüche auf Zahlung, Auskunft, Einsichtnahme und Herausgabe aufgrund einer gemeinschaftlichen Berufsausübung im Zeitraum von Februar 1999 bis April 2001 (Beklagte zu 1) [...]
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