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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.02.2005

24 W 20/04

Normen:
ZPO § 127 Abs.2
BGB § 631

Fundstellen:
BauR 2005, 1330

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist gemäß § 127 Abs.2 ZPO zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet zwar eine gewisse Aussicht auf Erfolg, es kann aber nicht [...]
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